Nachrichten

  • 19.02.2009 Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008

    Seit 15.2.2009 ist die Klinik Haus Vogt nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert

  • 01.11.2008 Neue Webseite online

    Seit heute ist unsere neue Webseite in neuem Gewand.

  • 01.11.2008 Qualitätsbericht 2006

    ab heute können Sie sich den Qualitätsbericht 2006 als PDF Datei herunterladen

Die Klinik

Klinik Haus Vogt Titisee

Überblick

Seit 1975 dient das Haus Vogt in Titisee- Neustadt als Fachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der stationären Behandlung Jugendlicher im Alter zwischen 13 und 18 Jahren.
Träger der Klinik ist die Heidehof Stiftung GmbH in Stuttgart. Das Haus Vogt verfügt über 40 Behandlungsplätze, die sich auf vier Stationsgruppen verteilen.

Das Angebot einer mittel- bis längerfristigen stationären Psychotherapie ergänzt die Behandlungsmöglichkeiten kinder- und jugendpsychiatrischer Abteilungen und Kliniken in Baden-Württemberg.

Das integrative Behandlungskonzept der Klinik Haus Vogt umfasst tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie, jungedpsychiatrische Behandlung einschließlich Psychopharmakotherapie nach Indikationsstellung, Ergo- und Mototherapie, gruppentherapeutische Verfahren im Rahmen eines therapeutisch- pädagogischen Stationskonzeptes, sowie systemisches Arbeiten mit Familien.
Die Behandlung erfolgt durch ein multiprofessionelles Team von Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Erziehern, Ergo- und Bewegungstherapeuten.

Die stationäre psychotherapeutisch- psychiatrische Behandlung ist bei einigen Krankheitsbildern sofort indiziert oder dann, wenn sich im Verlauf einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung herausstellt, daß diese nicht ausreicht. Während der Behandlung findet in der staatlich anerkannten privaten Krankenhausschule Unterricht in kleinen Klassen statt unter Berücksichtigung des Lernstoffes der Haupt- und Realschule sowie der Gymnasialschule. In Ausnahmefällen ist der Besuch der öffentlichen Schulen am Ort möglich.

Indikationen zur Behandlung:

    * Verhaltens- und emotionale Störungen
    * Angststörungen (Schulphobie)
    * Zwangsstörungen
    * Psychosomatische Erkrankungen
    * Eßstörungen (Magersucht und Bulimie)
    * Störungen der Persönlichkeitsentwicklung
    * Reifungskrisen
    * Borderline- Störungen
    * Endogene Psychosen

Nicht aufgenommen werden Jugendliche mit Hinweisen auf Suchtgefährdung und Verwahrlosung.

Voraussetzung für eine stationäre Behandlung ist nach Zustellung der vorliegenden Voruntersuchungsbefunde durch Facharztpraxen oder Klinikabteilungen ein vereinbartes Vorstellungsgespräch mit Patienten und Eltern. Für die Aufnahme ist eine Klinikeinweisung durch den Hausarzt oder behandelnden Facharzt notwendig. Die Kosten für die individuell notwendige Behandlungsdauer werden von Pflicht-, Ersatz- und Privatkassen übernommen. Die Voraussetzungen für Beihilfefähigkeit sind gegeben.